Wir strukturieren gerne um.
Vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer erstmals Grundsteuererklärungen abgeben.
BLOMBERG hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine Revision zur Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns bei einem selbst genutzten Gartenhaus mit Erfolg geführt.
Bei der Betriebsaufspaltung ist vieles unklar. Jetzt ist eine weitere Unsicherheit bezüglich der Beherrschung des Besitzunternehmens hinzugekommen:
Der BFH hat die gespaltene Gewinnverwendung steuerlich anerkannt und damit „abgesegnet“, dass ein Gesellschafter seinen Gewinnanteil „stehen“ lassen und für später „reservieren“ kann, während die Gewinnanteile anderer Gesellschafter ausgeschüttet werden.
BFH bestätigt entgegen Finanzverwaltung, dass ein Teilverkauf nach Spaltung erst ab einer Grenze von 20 Prozent schädlich ist,
§ 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 UmwStG („Nachspaltungsveräußerungssperre“)