Kompetenzen

Steueranwalt München

SPEZIALISIERUNG AUF DREI KOMPETENZEN:
TRANSAKTIONEN, GESTALTUNGEN UND ABWEHR

TRANSAKTIONEN

Bei Unternehmenstransaktionen (M&A) profitieren Sie in besonderem Maße von unserer jahrelangen Erfahrung. Und die Dynamik einer Transaktion passt zu unserer agilen Boutique.

Auch bei komplexen Vorgängen und unter hohem Zeitdruck legen wir Wert darauf, dass die Transaktion steuerlich so gut wie möglich für Sie gestaltet wird. Wir unterstützen Sie im Vorfeld, wir begleiten Sie bei der Transaktion und wir sind auch danach noch an Ihrer Seite.

Als doppeltqualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater verstehen wir neben der rechtlichen und steuerlichen Seite auch die wirtschaftlichen Aspekte.

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GESTALTUNGEN

Sie möchten Ihr Unternehmen steuerlich besser aufstellen? Ihre Unternehmensnachfolge soll geregelt werden, schon zu Lebzeiten oder erst für den Todesfall? In all diesen Fällen ist eine überlegte Gestaltung unverzichtbar. Mit unserem logisch-analytischem Denken und kreativen Ideen nehmen wir die Herausforderung gerne an.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater entwickeln wir die steuerliche Konzeption einer Gestaltung und unterstützen Sie dann auch bei der Umsetzung. Unternehmer und Unternehmen profitieren von uns als „Steuerberateranwälten“.

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ABWEHR

Die Abwehr unberechtigter Steuerforderungen ist eine besondere Herausforderung. Hier zählt neben steuerlicher Expertise auch unsere Bereitschaft, einen Streit durchzustehen.

Das Finanzamt kann Bescheide erlassen, es ist also zunächst im Vorteil. Aber Sie können sich wehren. Mit der entsprechenden Beharrlichkeit ist es häufig möglich, in einem Gerichtsverfahren Ihre Position durchzusetzen.

Am besten lässt man es jedoch nicht so weit kommen und findet bereits im Vorfeld, während einer Betriebsprüfung oder (seltener) im Einspruchsverfahren eine Lösung.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir der Finanzverwaltung auf der juristischen Ebene entgegentreten.

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nicht unser Ding

Wir wissen, was wir können – und wir wissen auch, was wir nicht können. Wir haben uns spezialisiert und entsprechend Erfahrung erworben. In anderen Bereichen verfügen wir nicht über diese Erfahrung und lassen deswegen die Finger davon. Auch wenn wir gelegentlich in Versuchung gebracht werden, ein spannendes Mandat zu übernehmen, besinnen wir uns doch immer auf unsere Kompetenzen im Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Daher wird von uns die Beratung insbesondere in folgenden Bereichen bewusst nicht angeboten:

  • Kapitalmarktrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Beraterhaftung
  • Zivilprozess
  • Buchführung und jährliche Steuererklärungen
  • Jahresabschlussarbeiten

In all diesen Bereichen arbeiten wir eng mit kompetenten Kollegen zusammen, die wir Ihnen sehr gern weiterempfehlen.

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