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Abwehr BLOMBERG München Rechtsanwalt Steuerrrecht

Stabile Abwehr – Unsere Position

Sie haben Streit mit dem Finanzamt?

In einer idealen Welt arbeiten Steuerpflichtiger und Finanzamt harmonisch zusammen und der Steuerbescheid stimmt immer. Für die reale Welt gibt es uns.

Die Abwehr unberechtigter Steuerforderungen ist Ihr gutes Recht. Als doppelt qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater führen wir unvermeidbare Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung auf Augenhöhe – und können Ihre Interessen optimal durchsetzen.

Dabei setzen wir uns für Unternehmer und Anteilseigner ebenso engagiert ein wie für Unternehmen – etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Unser Hauptanliegen ist es, interessengerechte, praktikable und wirtschaftliche Lösungen für Ihr Anliegen zu finden. Wir streiten gerne mit aller Konsequenz, wenn es zur Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist. Wir einigen uns aber auch mit der Finanzverwaltung, wenn das für Sie das bessere Vorgehen ist.

Auf uns können Sie sich in allen Phasen einer Streitigkeit im Steuerrecht verlassen. Wir führen alle Verfahren in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Steuerberater.

Streitige Betriebsprüfungen

Zugegeben: Betriebsprüfungen führen in aller Regel zu einer höheren Steuerlast für den geprüften Betrieb. Zwingend ist eine solche Entwicklung aber nicht. Auch Betriebsprüfer lassen sich oft durch gute Argumente für andere Rechtsauffassungen gewinnen, erst recht, wenn diese ein Ergebnis nach sich ziehen, das für beide Seiten vertretbar ist.

Gerne stehen wir Ihnen bereits während der Betriebsprüfung zur Seite und setzen uns mit all unserer juristischen Expertise für Ihre Rechte ein. Diese Unterstützung von außen ist besonders wichtig, wenn das persönliches Verhältnis zwischen Ihnen und dem Prüfer – wie so oft – nicht mehr auf Kooperation, sondern nur noch auf Konfrontation gerichtet ist. In einer solchen Situation können wir als neuer Gesprächspartner unbelastet verhandeln und doch noch eine interessengerechte Einigung für Sie erzielen.

Bei besonders komplexen steuerlichen Fragen werden wir von Steuerabteilungen und Steuerberatern gerne als externe Berater hinzugezogen. Durch gründliche rechtliche Aufarbeitung streitiger Fragen in einem Gutachten finden wir häufig neue, kreative Argumentationslinien. So können Sie der Finanzverwaltung selbst in schwierigen Situationen mit guten Argumenten begegnen.

Wenn die Sache eskaliert: Einspruchsverfahren

Ob bei einer Betriebsprüfung oder im regulären Veranlagungsverfahren, etwa bei ihrem Steuerbescheid: Fehler passieren immer wieder. Auch in der Finanzverwaltung.

Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Steuerbescheids? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Der erste Schritt ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid. Zudem beantragen wir für Sie, falls gewünscht, die Aussetzung der Vollziehung. Auf diese Weise müssen Sie die streitige Steuer erst bezahlen, wenn das Finanzamt über den Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid entschieden hat.

Klageverfahren vor einem Finanzgericht

Schwenkt das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht auf die gewünschte Linie ein und ändert Ihren Steuerbescheid, ist eine Klage zum Finanzgericht meist unvermeidbar. Hier steht die juristische Argumentation noch stärker im Vordergrund als im Rahmen einer Betriebsprüfung oder im Einspruchsverfahren. Grundlage jeder Argumentation ist die gründliche und saubere Aufarbeitung des Sachverhaltes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Hier ist größtmögliche Sorgfalt das A und O. Jedes noch so kleine Detail kann von Bedeutung sein und sollte ins Verfahren eingebracht werden. Denn Tatsachen, die Sie vor dem Finanzgericht nicht vorgetragen haben, lassen sich in der zweiten Instanz, beim Bundesfinanzhof, nicht mehr nachschieben – und sind damit wertlos.

Revision beim Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München ist das höchste Finanzgericht in Deutschland. Als erfahrene Rechtsanwälte im Steuerrecht begleiten wir Sie auf dem Weg in die bayerische Landeshauptstadt. Dabei arbeiten wir die im Raum stehenden steuerrechtlichen Fragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf – egal, ob sie bereits höchstrichterlich entschieden sind oder nicht.

Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen wir als externe Partner mit unserer umfassenden Expertise: Profitieren Sie von unserem reichen Erfahrungsschatz beim Verfassen von Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof.

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