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Thema: BAG

04 Apr.: Rechtsprechungsänderung: Bad Leaver-Klausel einer virtuellen Optionsvereinbarung unwirksam

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. März 2025 für eine virtuelle Optionsvereinbarung entschieden, dass eine Bad Leaver-Klausel, die bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) zum sofortigen Verfall aller gevesteten virtuellen Optionsrechte führte, unwirksam ist. Gleiches gilt für ein für den Fall nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vereinbartes Verfall-Vesting, welches kürzere Vesting-Fristen vorsah als beim Erwerb der virtuellen Optionen.

Der nachfolgende Beitrag fasst den Sachverhalt sowie die Entscheidung des BAG zusammen, um anschließend die Auswirkungen des Urteils auf Optionsprogramme sowie weitere Formen der Mitarbeiterbeteiligung zu beleuchten.