SANIERUNGEN

Restrukturierung BLOMBERG München

Das Leben geht weiter!

Eine Sanierung ist eine besondere Herausforderung für Rechtsanwälte und Unternehmer. Wenn es Ihrem Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr gut geht und es wieder auf den richtigen Weg gebracht werden muss, kann eine umfassende Restrukturierung vonnöten sein. Häufig (leider nicht immer) erfolgen die erforderlichen Schritte  gerade noch rechtzeitig. Bei Restrukturierungen steht die Steuer jedenfalls nicht im Vordergrund. Die wesentlichen Akteure sind jetzt andere – nämlich Banken, Lieferanten und Mitarbeiter.

Dennoch können auch wir einen erheblichen Beitrag zur Genesung Ihres Unternehmens leisten.

Verlustvortrag

Ein wichtiger Punkt bei allen Restrukturierungsmaßnahmen ist der Erhalt von Verlustvorträgen. Anteilsübertragungen im Zuge von Restrukturierungen können nämlich dazu führen, dass Verlustvorträge verloren gehen. Durch geschickte Gestaltung der Vorgänge können wir für Sie diesen Effekt oft erheblich reduzieren oder ausschließen.

Sanierungsgewinne

Unternehmenssanierungen sind häufig nur erfolgreich, wenn Gläubiger auf Forderungen ganz oder teilweise verzichten oder dem Unternehmen auf anderem Wege Vermögen zugeführt wird. Das kann jedoch zugleich bewirken, dass bei dem Unternehmen ein sogenannter „Sanierungsgewinn“ entsteht. Die Entschuldung wird dann zum steuerpflichtigen Gewinn und löst Steuern aus. Das mag der wirtschaftlichen Vernunft widersprechen, ist aber leider geltende Rechtslage.

Hier können wir Sie als doppeltqualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater dabei unterstützen, die erforderlichen Schritte so zu gestalten, dass eine Steuerbelastung so weit wie möglich vermieden wird.

 

Zudem sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Gewinne bei Sanierungsmaßnahmen steuerfrei bleiben (§ 3a EStG). Hier unterstützen wir Sie gern dabei, die Voraussetzungen für diese Regelung zu erfüllen.

In geeigneten Fällen können wir auch versuchen, das Vorgehen durch eine verbindliche Auskunft mit der Finanzverwaltung abzustimmen, damit Sie nach erfolgter Sanierung keine böse Überraschung erleben. Wenn in Ihrem Fall die erforderliche Zeit hierfür vorhanden ist, gibt Ihnen dieses Vorgehen die höchste Sicherheit. Und wenn die Zeit nicht reicht, können wir zumindest eine informelle Abstimmung mit der Finanzverwaltung versuchen.

Künftige Unternehmensstruktur

Und: Nach der Sanierung geht das Leben weiter. Deshalb behalten wir auch während der Restrukturierung im Auge, dass Ihr Unternehmen künftig wieder Gewinne schreiben soll. Lassen Sie uns Ihr Unternehmen hierfür steuerlich optimieren!

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