Internationales Engagement deutscher Unternehmen IM AUSLAND
Auch im Ausland kann es schön sein!
Ihr Unternehmen sitzt in Deutschland und möchte sich im Ausland engagieren? Durch eine ausländische Tochtergesellschaft, eine ausländische Betriebsstätte oder durch Einschaltung ausländischer Produktions- oder Vertriebspartner?
Oder, oder, oder … es gibt viele Möglichkeiten, international tätig zu werden.
Für eine steuerlich sinnvolle Struktur Ihres Auslandsengagements ist es zwingend, die inländische und die ausländische Seite aufeinander abzustimmen. Dabei spielen fast immer folgende Faktoren eine Rolle:
- inländisches Steuerrecht,
- ausländisches Steuerrecht,
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und
- EU-Recht (teilweise auch für den EWR).
Da diese Bereiche nur teilweise aufeinander abgestimmt sind, ergeben sich mehr Chancen, aber auch mehr Risiken als im reinen Inlandsgeschäft.
Als kleine Boutique verlassen wir uns im internationalen Geschäft auf bewährte Kollegen vor Ort.
Beratung aus deutscher Sicht
Wir beraten Sie zu den steuerlichen Folgen Ihrer Investitionen aus deutscher Sicht. Dabei prüfen wir die Auswirkungen Ihres Engagements für jedes Land gesondert. Denn auch wenn es sich für Sie bewährt hat, für ein Investment in Land A eine bestimmte Struktur einzusetzen, kann es sein, dass ein Investment in Land B aus steuerlichen Gründen anders aufgesetzt werden sollte – und möglicherweise ist der steuerlich beste Weg ein (Um-)Weg über Land C.
Im Ausland: Kooperation mit Spezialisten für internationales Steuerrecht
Für die Prüfung und rechtliche Umsetzung im Ausland arbeiten wir mit ausländischen Beratern zusammen.
Persönliche Netzwerke
Wir können für Sie, soweit erforderlich, in den meisten Ländern einen geeigneten Berater auswählen. Als deutsche High-End-Boutique haben wir keine Niederlassung in anderen Ländern. Und wir sind so frei, auch nicht Mitglied eines festen Netzwerks zu sein. Da wir also niemandem zu etwas verpflichtet sind, arbeiten wir nur mit Kollegen zusammen, die uns überzeugt haben.
Wir haben hierfür persönliche Netzwerke aufgebaut, in die wir sehr viel Zeit investieren. So war einer unserer Partner 2014 – 2019 Präsident der Steuerkommission der Union Internationale des Avocats (UIA) und alle BLOMBERG-Partner sind Mitglied der International Fiscal Association (IFA).
Zur Pflege dieser Kontakte halten wir weltweit Fachvorträge zu Themen des internationalen Steuerrechts.
Ihre ausländischen Berater
Da wir nicht selbst im Ausland tätig sind, können wir natürlich auch gern mit Ihren bewährten ausländischen Beratern kooperieren, ohne dass sich hier eine Konkurrenzsituation ergäbe. Das kommt der Zusammenarbeit erfahrungsgemäß sehr zugute.