einspruchsverfahren

Einspruchsverfahren BLOMBERG München

fehlerhafteR Steuerbescheid? Lassen Sie das nicht so stehen!

Sind Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden? Das Finanzamt ist – zu Unrecht – von Ihrer Erklärung abgewichen? Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen!

Kompliziertes deutsches Steuerrecht: Auch das Finanzamt macht Fehler

Das Besteuerungsverfahren im Finanzamt ist ein reines Massengeschäft. Jahr für Jahr werden hier Millionen von Steuerpflichtigen veranlagt. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe: Das deutsche Steuerrecht zählt zu den komplexesten der Welt – und ändert sich rasch und häufig. Dennoch ist die Personaldecke in der Verwaltung dünn: Immer wieder moniert der Bundesrechnungshof, dass die Zahl der Sachbearbeiter stetig sinke, obwohl der Arbeitsanfall hoch sei und sich die Materie stetig wandle. So ist es nicht verwunderlich, dass ab und an (oder auch immer wieder) fehlerhafte Bescheide erlassen werden.

Außergerichtliches Verfahren: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Um gegen einen unrichtigen Steuerbescheid vorzugehen, müssen Sie nicht direkt eine Klage erheben. Zunächst reicht es, Einspruch zu erheben. Mehr noch: Dieses außergerichtliche Verfahren ist sogar vorgeschrieben. Die Verwaltung soll die Möglichkeit erhalten, etwaige Fehler selbst zu beseitigen. Nur, wenn Ihr Einspruch ohne Erfolg bleibt und das Finanzamt den Bescheid nicht ändert, können Sie klagen.

Und darauf sollten Sie beim Einspruch achten:

  • Die Form wahren. Ihren Einspruch müssen Sie schriftlich verfassen und bei dem Finanzamt einlegen, das Ihren Steuerbescheid erlassen hat.
  • Schnell reagieren. Wenn Sie gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen wollen, müssen Sie sich beeilen: Die Frist beträgt einen Monat. Sie läuft ab Bekanntgabe des Bescheids: In der Regel ist das der Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen in der Post lag.
  • Sorgfältig begründen. Sie müssen Ihren Einspruch nicht begründen, sollten das aber tun. Dafür gibt Ihnen das Gesetz insgesamt zwei Monate Zeit. Sie können Ihre Begründung also auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch nachreichen – oder durch uns nachreichen lassen. Unser Tipp: Wenn das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht und Sie überlegen, dagegen vorzugehen, sollten Sie immer erst einen umfassenden fristwahrenden Einspruch ohne Begründung einlegen. Danach können Sie die Gründe für eine abweichende Steuerfestsetzung ohne einen großen Zeitdruck prüfen lassen und das weitere Vorgehen entscheiden.
  • Schadensbegrenzung betreiben. Die strikten Fristen des Gesetzes sollten dafür sorgen, dass das Finanzamt möglichst schnell Rechtsklarheit hat, mit welchen Summen es kalkulieren kann. Wer sich nicht rechtzeitig wehrt, wird daher nicht selten auf seinen fehlerhaften Steuerbescheid festgenagelt.
  • Sie haben die Monatsfrist verpasst? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, ob wir Ihnen trotzdem noch weiterhelfen können und leiten, wenn möglich sofort die entsprechenden Schritte ein.

Professionelle Unterstützung zahlt sich aus: Einzelkämpfer haben es schwer

Das Gesetz überlässt es jedem Steuerpflichtigen, ob er bereits im Einspruchsverfahren einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschaltet oder sich selbst vertritt. Nach unserer Erfahrung fällt es der Rechtsbehelfsstelle jedoch leichter, einen Fehler Ihrer Kollegen anzuerkennen und den Bescheid zu korrigieren, wenn eine steuerrechtliche Streitfrage durch einen spezialisierten Rechtsberater aufgearbeitet wurde.

Weiterer Vorteil: Vielfach können wir bereits auf dieser Stufe des Verfahrens einen Kompromiss mit dem Finanzamt erzielen. In der Regel erweisen sich die Behörden deutlich kooperativer, wenn auf der Gegenseite ein auf Steuerrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Steuerberater verhandelt, als wenn der Steuerpflichtige alleine agiert.

Besonders bei komplexen Fragen des Steuerrechts profitieren Sie deshalb bereits im Einspruchsverfahren von unserer Fachkompetenz. Als Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung und geben Ihnen eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen. Wenn es erforderlich und sinnvoll ist, werden wir für Ihre Rechte bis zum Bundesfinanzhof klagen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die angesetzten Steuern auch dann erst einmal zahlen müssen, wenn Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Wenn das Finanzamt einlenkt oder ein Urteil zu Ihren Gunsten ergeht, erhalten Sie die zu Unrecht bezahlte Steuer jedoch – verzinst – zurück.

Alternativ können wir beim Finanzamt beantragen, die Steuerzahlung auf die Beendigung des Einspruchsverfahrens zu verschieben. In vielen Fällen stehen die Finanzämter einem solchen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung offen gegenüber.

Kosten des Einspruchsverfahrens

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist für Sie kostenlos – sollten Sie sich für eine rechtliche Beratung entscheiden, müssten Sie also nur unser Honorar begleichen.

Es klingt absurd, aber es ist so: Grundsätzlich werden Kosten im Einspruchsverfahren nicht erstattet. Aber wenn zwar das Einspruchsverfahren erfolglos war, die anschließende Klage jedoch gewonnen wird, kann das Gericht anordnen, dass Ihnen auch die Kosten des Einspruchsverfahrens ersetzt werden.

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