Was wir kosten
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen eine Rechts- und Steuerberatung auf hohem fachlichen Niveau zu bieten. Unsere Mandanten sagen deshalb: „Sie sind nicht billig, aber Sie sind es wert.“
Anwaltskosten – Abrechnung nach Zeitaufwand
Wir rechnen unsere Arbeit in der Regel nach Zeitaufwand ab. Den Stundensatz vereinbaren wir mit Ihnen je nachdem, wie komplex Ihr Auftrag ist, und abhängig von dem Wert, um den es geht.
Eine monatliche Auflistung des angefallenen Aufwandes bereiten wir auf Wunsch gerne vor. Auch eine monatliche Kostenrechnung ist selbstverständlich möglich, und zusammen mit unserer Rechnung erhalten Sie stets auch eine Tätigkeitsaufstellung zur Prüfung.
Abrechnung nach Streitwert und Gegenstandswert
Im Vergleich hierzu bedeutet für Sie die vom Gesetzgeber vorgesehene Abrechnung allein nach dem Wert der Angelegenheit in unserem Tätigkeitsfeld regelmäßig eine höhere Rechnung und ist daher eher untypisch. Sollte sich in Ihrem Fall die Abrechnung nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordung anbieten, sprechen wir es Ihnen ab.
Nur in bestimmten gerichtlichen Verfahren ist die Abweichung von den gesetzlichen Gebühren nach unten nicht zulässig. In diesen Fällen müssen auch wir (wie alle anderen Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien) mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen.
Schätzung
Ihr Bedürfnis nach einer Kostenschätzung ist verständlich – schließlich möchten Sie Ihre Anwaltskosten im Griff behalten. Wir leisten diesen Service gern für Sie. Der Umfang mancher Tätigkeiten im Steuerrecht lässt sich unserer Erfahrung nach recht gut abschätzen. Bei anderen Aufgaben ist jedoch auch für uns völlig offen, wie viel letztlich „auf der Uhr“ sein wird. In solchen Fällen geben wir Ihnen während unseres gemeinsamen Projekts immer ein Signal, wenn wir absehen können, dass wir über einen geschätzten Betrag hinauskommen.
Festhonorar oder Obergrenze?
Ein im Voraus vereinbartes Festhonorar, ein sogenannter Cap, kann in einigen Fällen für Sie wichtig sein. Gelegentlich kommt von unseren Mandanten auch der Vorschlag einer Honorarobergrenze. Wenn eine dieser Abrechnungsarten auch für Sie interessant sein sollte, lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen; wir finden sicherlich eine gute Lösung.