Mitarbeiterbeteiligung und Managementbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung und Managementbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligungen und Managementbeteiligungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir beraten Sie sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch aus Sicht des Arbeitnehmers.
Begriff der Mitarbeiterbeteiligung und Managementbeteiligung
Was genau ist unter einer Mitarbeiter- bzw. Managementbeteiligung zu verstehen?
Der Begriff der Mitarbeiterbeteiligung ist der Oberbegriff für sämtliche Formen der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen und erfasst sowohl schuldrechtliche (z.B. Phantom Shares oder Genussrechte) als auch kapitalgedeckte Beteiligungsformen (Erwerb von Anteilen am Arbeitgeberunternehmen). Die Managementbeteiligung hingegen, in Kurzform auch MPP (Management Participation Program) oder MEP (Management Equity Participation Program) genannt, wird zumeist im Kontext mit Private Equity-Investments verwendet und bezeichnet zumeist eine Kapitalbeteiligung.
Mitarbeiterbeteiligung und Managementbeteiligung: Für Arbeitgeber
Sie wollen für ihre Mitarbeiter bzw. Führungskräfte ein an internationalen Standards gemessener attraktiver Arbeitgeber sein? Dann kommen Sie nicht umhin sich mit dem Thema der Mitarbeiter- und Managementbeteiligung auseinanderzusetzen. Denn dieses erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Arbeitgebern und Mitarbeitern. Zuletzt hat auch der Gesetzgeber die Bedeutung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen als Standortfaktor erkannt und sich dazu entschieden, diese stärker zu fördern.
Bei der Implementierung sind zwei Phasen zu unterscheiden:
Konzeptionsphase
Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen präsentieren sich in zahlreichen Ausgestaltungen. Die Aufgabe eines guten rechtlichen Beraters ist es daher in erster Linie, während der Konzeptionsphase die für Ihre Zielsetzungen und Gegebenheiten passende Beteiligungsform zu finden. Mit unserer spezialisierten Erfahrung begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Entwicklung des für Sie optimalen Beteiligungsmodells.
Um die für Sie ideale Mitarbeiterbeteiligung zu finden, müssen Sie sich als Arbeitgeber folgende Fragen stellen:
- Wieviele Mitarbeiter sollen eine Mitarbeiterbeteiligung angeboten bekommen?
- Welcher Führungsebene sind diese Mitarbeiter zugeordnet?
- Sollen die Mitarbeiter gesellschaftsrechtlichen Einfluss auf das Unternehmen erhalten? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Welche Auswirkungen soll die Beteiligung auf die Bilanz Ihres Unternehmens haben (Stichwort: Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligung, hybride Beteiligungsformen)?
- Welche (Steuer-)Risiken sind mit den verschiedenen Beteiligungsformen verbunden?
Mit jeder Antwort auf eine der zuvor gestellten Fragen ist gleichzeitig die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Beteiligungsform verbunden. Wir können Sie sicher durch diesen Entscheidungsprozess leiten, um die für Sie ideale Beteiligungsform zu finden.
Umsetzungsphase
Ist die Entscheidung für eine bestimmte Beteiligungsform erst einmal gefallen, gilt es diese im Unternehmen zu etablieren.
Je nachdem, ob Sie sich für eine schuldrechtliche Beteiligung oder eine Kapitalbeteiligung entschieden haben, stehen unterschiedliche Schritte an.
- Im Fall einer schuldrechtlichen Beteiligung, z.B. einem Phantom Share-Programm, ist das Vertragswerk zu entwerfen und anschließend zu unterzeichnen.
- Im Fall einer Kapitalbeteiligung ist die gesellschaftsrechtliche Struktur für die Mitarbeiterbeteiligung zu implementieren. Unter Umständen sind hierfür auch Änderungen an der Kapitalstruktur des Arbeitgeberunternehmens erforderlich.
Darüber hinaus gestalten wir Ihre Mitarbeiterbeteiligung bzw. Managementbeteiligung unter Berücksichtigung steuerlicher Belange. Denn sowohl bei Aufsetzen der Struktur als auch bei der Ausschüttung von Erträgen und ggf. Abwicklung der Struktur sind die (lohn-)steuerlichen Implikationen einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu prüfen und zu berücksichtigen. Vielfach ist es außerdem ratsam, die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung mit dem Finanzamt abzuklären (z.B. durch eine Lohnsteueranrufungsauskunft). Wir tun dies im Vorfeld, um Überraschungen zu vermeiden.
Mitarbeiterbeteiligungen und Managementbeteiligungen: Für Arbeitnehmer und Selbständige
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber eine Mitarbeiterbeteiligung bzw. Managementbeteiligung angeboten? Möchten Sie das häufig komplizierte Vertragswerk verständlich erklärt bekommen ?
Dann können Sie auf unsere langjährige Expertise in diesem Bereich zählen. Wir begleiten Sie durch das Ihnen vorgelegte Vertragswerk, erklären Ihnen die Bedeutung und Auswirkungen der Klauseln und stellen Ihnen bei Bedarf weitere Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen vor.
Schließlich gehen wir auch auf mit der Beteiligung evtl. verbundene steuerliche Folgen für Sie ein. Insbesondere bei einer Kapitalbeteiligung kann sich für Sie sowohl bei Erwerb der Beteiligung als auch bei dem Zufluss von Erträgen aus der Beteiligung eine Lohnsteuerpflicht ergeben – denn Kapitalbeteiligungen werden nicht zwangsläufig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Vielmehr kommt es auf die Ausgestaltung der Beteiligung im Einzelfall an. Wir prüfen das für Sie.
Mitarbeiterbeteiligung und Managementbeteiligung: Besteuerung
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder selbständiger Berater bei sämtlichen steuerlichen Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss einer Mitarbeiter- oder Managementbeteiligung ergeben können. Hierzu gehört insbesondere:
- Für Arbeitgeber: Stellen einer verbindlichen Auskunft bzw. einer Lohnsteueranrufungsauskunft vor Umsetzung und Implementierung einer Mitarbeiter- und Managementbeteiligung bzw. vor der Ausschüttung von Erträgen an Mitarbeiter
- Für Arbeitnehmer und Selbständige: Unterstützung bei der korrekten Offenlegung des steuerlichen Sachverhalts im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Gerne arbeiten wir mit Ihrem für Sie tätigen Steuerberater zusammen.
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Durchführung von Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren