Wir strukturieren gerne um.

Möglicherweise kommt bei der Lösung der Probleme, die der Forderungsverzicht eines Gesellschafters für eine kränkelnde Gesellschaft verursacht („Verzichtsgewinn“) von unerwarteter Seite Unterstützung: Die Finanzverwaltung hat im März diesen Jahres Bemerkenswertes über die Auswirkungen des Konzernrückhaltes auf Gesellschafterdarlehen geschrieben.
Der „Teilbetrieb“ ist ein wichtiges steuerliches Tatbestandsmerkmal bei Unternehmensumwandlungen.
Das Frühjahr bietet Anlass, sich statt mit Verlustvernichtung und Zinsabzugsbeschränkungen mit schönen Themen zu beschäftigen.
Auch an dieser Stelle sind wiederholt die Regelungen über den Untergang von Verlustvorträgen bei Körperschaften gegeißelt worden.
Ab 2011 werden sich GmbH-Gesellschafter in bestimmten Fällen nach der Motivation ihrer Beteiligung fragen lassen müssen.