Wir strukturieren gerne um.
Der BFH hat jüngst in mehreren Entscheidungen dazu beigetragen, das Steuerrecht wieder etwas an die Maßstäbe der Rechtsstaatlichkeit anzupassen (Walter, Steuerboard DB0474401 und Pupeter, Steuerboard DB0474603).
Am 9. 5. 2012 hat der BFH mit zwei Paukenschlägen daran erinnert, dass auch das Steuerrecht nicht außerhalb des Verfassungsrechts steht.
Der neue Umwandlungssteuererlass (BMF-Schreiben vom 11.11.2011, DB0464115; vgl. auch Momen/Kröner, DB0464195 und Blumenberg u. a., DB 2012 Beil. 1) hat nahezu fünf Jahre auf sich warten lassen.
Die Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ von 25% auf unter 10% für die steuerfreie Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen (§ 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals hätten steuerfrei realisiert werden können.
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann seine Beteiligung steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen. Voraussetzung ist vor allem, dass die aufnehmende Gesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält, sog. „qualifizierter Anteilstausch“, § 21 UmwStG.